Bislang höchstes DSGVO-Bußgeld

Bislang höchstes DSGVO-Bußgeld

Die Delivery Hero Germany GmbH steht dem höchsten bislang verhängtem Bußgeld wegen DSGVO-Verstößen gegenüber.

Wegen Datenschutzverstößen ist gegen Delivery Hero nun ein Bußgeld von 195.407 Euro verhängt worden, wie t3n berichtet. Demnach habe das Unternehmen, zu dem auch Foodora, Lieferheld und Pizza.de gehören, zahlreiche Datenschutz-Einzelverstöße begangen haben. Die Berliner Datenschutzbeauftrage Maja Smoltczyk habe nun das höchste Bußgeld, das jemals werden der DSGVO in Deutschland verhängt wurde ausgesprochen. In einer entsprechenden Pressemitteilung vom 19.09.2019 erklärte die Datenschutzbeauftrage, es habe eine Vielzahl Einzelverstöße gegen den Datenschutz gegeben, die mehrheitlich die Nichtachtung der Betroffenenrecht, wie das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung einiger Daten, das Recht auf Löschung der Daten sowie das Recht auf Widerspruch betrafen. 

Werbe-E-Mails verschickt

So habe die Delivery Hero Germany GmbH in konkret zehn Fällen die Konten ehemaliger Kunden*innen nicht gelöscht, obgleich die Betroffenen teilweise seit 2008 nicht mehr auf dem Portal aktiv gewesen seien. Darüber hinaus haben sich acht ehemaligen Kunden über unerwünschte Werbe-E-Mails beschwert. Einer dieser Kunden habe, trotz ausdrücklichem Widerspruch der Nutzung seiner Daten für Werbezwecke, weitere 15 Werbe-E-Mails erhalten. In fünf weiteren Fällen ignorierte das Unternehmen gegenüber den Beschwerdeführenden Personen deren geforderte Selbstauskunft nicht, oder erst nachdem die Datenschutzbeauftrage auf den Plan trat. 

DSGVO wichtig für alle Bürger

Weiter stellt man in der Pressemitteilung fest, dass die Betroffenenrecht der Datenschutz-Grundverordnung „ein wichtiges Instrumentarium für jeden einzelnen Menschen bei der Durchsetzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung“ darstelle. So müsse nach Ansicht der Datenschutzbeauftragten jedes Unternehmen, dass personenbezogene Daten verarbeite, technisch-organisatorisch in der Lage dazu sein, den entsprechenden Anträgen der betroffenen Personen nachzukommen, und dies unverzüglich. 

Strafe akzeptiert

Die Delivery Hero Germany GmbH habe gegenüber der Aufsichtsbehörde einen Teil der Datenschutzverstöße mit Fehlern bzw. Mitarbeiterversehen erklären wollen, was auf Grund der wiederholten Verstöße jedoch eher als strukturelles organisatorisches Problem interpretiert wurde. So seien trotz mehrfacher Hinweise der Aufsichtsbehörde über einen längeren Zeitraum hinweg keine entsprechend ausreichenden Maßnahmen umgesetzt worden. Die Verstöße hätte allesamt vor dem 1. April 2019 stattgefunden, dem Zeitpunkt als die Delivery Hero-Marke Lieferheld, Pizza.de und foodora vom niederländischen Konzert Takeaway.com übernommen worden sind. Dieser akzeptierte den Bußgeldbescheid und habe diesen zum Anlass genommen seine eigenen Strukturen diesbezüglich nochmals zu prüfen. 

Mehrfache Bußgeldbescheide seit DSGVO

Insgesamt habe die Berline Beauftrage für Datenschutz mittlerweile seit der neuen Rechtlage 27 Bußgelder nach DSGVO verhängt, sowie zwei weitere nach dem neuen Berliner Datenschutzgesetz. Unternehmen können sich vor derartigen Bußgeldern schützen, indem sie sich zum einen der Rechtslage bewusst sind und zum anderen entsprechende Maßnahmen ergreifen. Dazu bieten CRM wie auch DMS entsprechende Funktionen, die die revisionssichere Ablage von Dokumenten, wie auch die Verarbeitung von personenbezogenen Daten rechtssicher unterstützen. 

23 September 2019

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