„Data Governance Act“ – Pflicht zur Datenteilung?
Näheres zu den geplanten Regelungen zur Datenteilung und welchen Einfluss sie auf die Automobilindustrie haben könnten.
Eine schnelle, transparente Datenübermittlung und -verfügbarkeit ist in zahlreichen Branchen von Relevanz. Besonders die Automobilindustrie dürfte jedoch bei den aktuellen Entwicklungen hellhörig werden.
Aufbau eines Europäischen Datenmarktes
Ein Bündnis aus Versicherern, TÜV, freien Werkstätten, Teilehändlern und ADAC erhofft sich einen schnelleren, besseren Zugriff auf Autodaten. Dieser soll durch den „Data Governance Act“ erreicht werden (vgl. it-zoom.de, 12.03.2021).
Der Data Governance Act soll einen gemeinsamen europäischen Datenmarkt schaffen. Eine Ausschreibung liefe bereits. Im November diesen Jahres solle dann ein „Ideenwettbewerb für künftige Datentreuhänder starten“, wie IT-Zoom berichtet.
Transparenz schaffen
Allen beteiligten Akteuren geht es im Wesentlichen um eine optimierte Datenübermittlung. Die Beweggründe variieren jedoch.
Während beispielsweise Versicherern zwecks Schadenregulierung die Identifizierung des Unfallsverursachers am Herzen liegt, geht es Autoteilehändlern und Werkstätten um Reparaturaufträge. So hätten Hersteller frühzeitig
„begonnen, die von ihnen produzierten Fahrzeuge mit Telematiksystemen auszustatten, mit denen sie exklusiv kommunizieren“, so ein Sprecher des Gesamtverbands Autoteile-Handel (GVA) (vgl. it-zoom.de, 12.03.2021).
Damit bestünde die Gefahr, dass unabhängige Marktakteure vom KFZ-Servicemarkt verdrängt würden, da sie ihre Dienstleistungen nicht gleichberechtigt bzw. zu fairen Wettbewerbsbedingungen durchführen könnten.
Treuhänder für Unfalldaten
Auch Richard Goebelt, Leiter des Geschäftsbereiches Mobilität beim Verband VdTÜV, erkennt den Stellenwert eines Datentreuhändern zur sicheren Ablage von Daten an. Wenn Hersteller selbst über die Daten, welche zur Aufklärung von Unfällen freigegeben werden, bestimmen könnten, so würde dies „Missbrauch Tür und Tor öffnen“ (vgl. it-zoom.de, 12.03.2021).
„Wenn ein Fehler am Fahrzeugsystem für den Unfall verantwortlich ist, zahlen wir zwar an den Geschädigten, nehmen dann aber beim Hersteller Regress, und der Schadenfreiheitsrabatt unseres Kunden wird nicht belastet“ - Allianz-Vorstandsmitglied Jochen Haug (vgl. it-zoom.de, 12.03.2021).
Auch ADAC-Technikpräsident Karsten Schulze zufolge handle es sich hierbei nicht um ein Thema, welches nur die Hersteller anginge. So wisse der Autobesitzer beispielsweise nicht einmal, welche Daten gesammelt würden.
Zwang zur Datenteilung: Bremse für Innovation?
Automobilhersteller haben hingegen andere Bedenken. Letztlich investieren sie Zeit und Geld in die Entwicklung neuer Fahrzeuge bzw. neuer Software.
Seien Entwickler nun gezwungen, Daten bzgl. neuer Innovationen auch mit Wettbewerbern zu teilen, bestünde ein weitaus geringerer Anreiz zur Entwicklung dieser. Auch der Branchenverband Bitkom äußerste diesbezüglich Bedenken und warnte vor einem exzessiven Zwang zur Datenteilung (vgl. it-zoom.de, 12.03.2021).
6 April 2021
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