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Der digitale Impfnachweis und der Datenschutz

Wie fälschungssicher ist der aktuell in den Startlöchern stehende digitale Impfnachweis wirklich?

Einem aktuellen t3n-Bericht zufolge solle noch zweiten Quartal des Jahres der digitale Impfnachweis eingeführt werden.

Sicherstellung des Datenschutzes

Zwecks Datenschutz und Missbrauchsprävention solle sichergestellt werden, dass nur autorisierte Parteien, also Impfzentren, Arztpraxen und Apotheken den Impfnachweis ausstellen dürfen. Dieser solle zudem kryptographisch vor potenzieller Manipulation geschützt werden.

Sicherheitslücke des digitalen Impfnachweises 

Dennoch ist nun eine vermeintliche Sicherheitslücke aufgetaucht. Wie die Welt am Sonntag berichtete weise der digitale Impfnachweis eine nicht zu unterschätzende Schwäche auf, da er anhand der Einträge im klassischen, analogen Impfpass aufgestellt wird.

Bundesgesundheitsministerium bestätigt Sicherheitslücke

Diese Sicherheitslücke sei auch vom Bundesgesundheitsministerium gegenüber der Welt am Sonntag bestätigt worden.

Aus diesem Grund sei bei der Datenübertragung vom bekannten gelben Impfpass in den digitalen Impfnachweis „besondere Vorsicht“ geboten. Die bekannte Hackervereinigung Chaos Computer Club (CCC) sehe das Gesundheitsministerium in der Schuld.

Gefälschte Impfpässe im Umlauf

Zahlreichen Berichten zufolge befinden sich aktuell bereits gefälschte Impfpässe im Umlauf. Vor allem Corona-Impfzentren und Arztpraxen seien oft unwissentlich von Fälschungen betroffen, wie die Tagesschau berichtet.

Kritikern zufolge könne die geplante Digitalisierung des Impfpasses diese Lage nur weiter verschärfen (vgl. tagesschau.de, 11.05.2021).

Verbreitung über Telegramm & Co. 

Im Zuge der geplanten Lockerungen für Geimpfte würden Fälschungen vor allem für Impfgegner interessant. In Berlin sei es bereits mehrfach zu Verhaftungen gekommen. Hier hatten die Täter Impfbelege offenbar über die Messaging-Plattform Telegramm vertrieben.

Report Mainz sei es gelungen, mit einem der Händler in Kontakt zu treten. Dieser habe angegeben, sich selbst nicht impfen lassen zu wollen. Dennoch wolle er seine Grundrechte zurückerlangen.

Gewerbsmäßiger Betrug

Der Stückpreis für einen gefälschten Impfpass läge bei 150 Euro, wobei der Händler auch einen Mengenrabatt anbiete. Hierbei handle es sich gewerbsmäßigen Betrug (vgl. tagesschau.de, 14.04.2021).

Rechtsexperten zufolge sei jedoch nicht nur die Fälschung selbst strafbar, sondern auch der Erwerb gefälschter Impfpässe (vgl. t3n.de, 03.05.2021).

14 Mai 2021

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