FAQs zum digitalen Impfnachweis
Alles, was Sie aktuell über den digitalen Impfnachweis wissen sollten: Geltungsbereich, App, Datenschutz u.v.m.
Nach anfänglichen Bedenken und Anlaufschwierigkeiten ging der digitale Impfnachweis dann Mitte Juni dieses Jahres an den Start. Seitdem können Geimpfte ihren Impfstatus auch über ihr Smartphone nachweisen. Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den digitalen Impfnachweis finden Sie im Folgenden.
Wo gilt der digitale Impfnachweis?
Seit Juli kann der Digital-Pass auch in anderen EU-Ländern außerhalb Deutschland genutzt werden. Konkret lässt sich der digitale Nachweis mittlerweile EU-weit sowie in Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz nutzen. So können Urlauber ihren Impfstatus an der Grenze nun auch bequem über die App nachweisen. Das Bundesgesundheitsministerium rate Urlaubern jedoch dazu, vorsichtshalber weiterhin den gelben Papierausweis mitzuführen (vgl. ndr.de, 09.08.2021).
Wie steht es um den gelben Impfpass?
Der gelbe Impfpass in Papierform behält seine Gültigkeit. Beim digitalen Impfnachweis handelt es sich lediglich um ein freiwilliges, ergänzendes Angebot. Geimpfte ohne Smartphone oder Bürger, die ihre Impfdaten nicht digital vorlegen wollen, können weiterhin den gelben Impfpass nutzen.
Welche Apps stehen zur Verfügung?
Geimpfte können beim digitalen Nachweis ihres Impfstatus auf unterschiedliche Apps zurückgreifen. So lassen sich die Impfzertifikate beispielsweise in einer aktualisierten Version der Corona-Warn-App digital hinterlegen. Dabei werden die Nachweise lokal auf dem Smartphone gespeichert. Gleiches gilt für die CovPass-App. Auch mit der Luca-App, die vermehrt zur Kontaktverfolgung - beispielsweise in der Gastronomie - genutzt wird, kann der QR-Code des Impfzertifikates eingelesen und gespeichert werden.
Gibt es einen Impfnachweis für Genesene?
Auch einmalig geimpfte genesene Personen können sich seit dem 09. Juli ein digitales Zertifikat ausstellen lassen. Dem NDR zufolge bedarf es dazu dreier Dokumente: Personalausweis, Nachweis eines positiven PCR-Tests und Nachweis über die einmalige Impfung (vgl. ndr.de, 09.08.2021).
Wie steht es um den Datenschutz?
In Bezug auf den Datenschutz war der digitale Impfnachweis mehrfach Gegenstand öffentlicher Diskussion. Nicht zuletzt hatte eine Medienrecherche zu möglichen Sicherheitslücken im Juli verursacht, dass Apotheken bundesweit kurzzeitig keine neuen Impfzertifikate ausstellen konnten (vgl. zdf.de, 22.07.2021).
Alle digitalen Impfnachweise sollen nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums nur vorübergehend im Impfprotokollierungs-System erstellt und anschließend gelöscht werden. Dauerhaft werden die Impfdaten somit nur lokal auf dem eigenen mobilen Endgerät gespeichert. Hier sollen sie mit einer Signatur fälschungssicher geschützt sein, wie der NDR berichtet (vgl. ndr.de, 09.08.2021).
Was geschieht bei Erwerb eines neuen Endgerätes?
Beim Erwerb eines neuen Smartphones ließe sich der QR-Code Angaben des Bundesgesundheitsministeriums zufolge erneut einlesen. Der QR-Code solle jedoch zu jeder Zeit an einem sicheren Ort aufbewahrt und keinesfalls ins Internet gestellt werden, um Missbrauch zu vermeiden (vgl. ndr.de, 09.08.2021).
15 September 2021
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