
Rechtskonformität und revisionssichere Archivierung im DMS
Mittels DMS Daten DSGVO-konform verwalten.
Lesezeit: ca. 3 Minuten
Spätestens seitdem die DSGVO und damit die darin definierten Datenschutzrichtlinien im Mai vergangenen Jahres endgültig in Kraft getreten sind ist das Thema Datenschutz in aller Munde. Zu jedem Preis soll vermieden werden, dass es zu Datenlecks kommt, die das gesamte Unternehmen in einem schlechten Licht darstellen. So mussten auch die DMS Software entsprechend der neuen Vorgaben angepasst werden.
Wie diese im Detail aussehen, erfahren Sie im Folgenden.
Recht auf Vergessenwerden im DMS
Das in der DSGVO definierte „Recht auf Vergessenwerden“ befasst sich mit einer Vielzahl von Maßnahmen, die getroffen werden müssen, sodass erhobene, personenbezogene Daten fristgerecht und ordnungsgemäß gelöscht werden. Demnach bezieht sich dies auch auf Dokumente im DMS, welche diese Art von Daten enthalten. Um dies zu gewährleisten, können im DMS automatisierte Prozesse eingerichtet werden, mittels derer Dokumente nach Ablauf der Frist ohne manuelle Vorkehrungen ordnungsgemäß gelöscht werden.
Zweckgebundenheit der Daten im DMS
Die DSGVO gibt zudem vor, dass personenbezogene Daten nur dann erhoben werden dürfen, wenn diese auch wirklich zwangläufig zur Erfüllung des Zwecks benötigt werden, aus dem sie erhoben werden sollen. Werden zusätzliche Daten erhoben, bedarf dies der expliziten Zustimmung der betroffenen Person. Diese hat zudem das Recht, die Zustimmung jeder Zeit zu widerrufen. Ist dies der Fall, müssen die Daten direkt, sprich ohne Vermeidbare Verzögerung, gelöscht werden. Bei großen Unternehmen, welche täglich eine Vielzahl von Anfragen diverser Kunden erhalten, kann dies schnell unübersichtlich werden. Auch hier kann ein DMS Abhilfe schaffen.
Ist eine Schnittstelle zwischen CRM und DMS eingerichtet, gestaltet dies den gesamten Prozess deutlich transparenter. Sofern eine Anfrage über das Portal oder via Email eingeht, kann der Status des jeweiligen Kunden im CRM geändert werden, welchen den zuständigen Akteure informiert, die Daten im DMS ordnungsgemäß zu löschen. Dieser Prozess kann ebenfalls automatisiert werden.
In Zusammenhang mit der DSGVO ist auch oftmals von einer revisionssicheren Archivierung die Rede.
Doch was ist im Detail unter dem Begriff „revisionssicher“ zu verstehen?
Revisionssichere Archivierung mittels DMS
„‘Revisionssicher archiviert‘“ bedeutet grundsätzlich, dass die abgelegten Daten vor einer nachträglichen Abänderung geschützt sind und es zu keiner Manipulation im Archiv kommt. Gleichzeitig wurden die Informationen nachvollziehbar, auffindbar, unveränderbar und verfälschungssicher archiviert.“ (vgl. starfinder-dms.de).
Dies kann im DMS beispielsweise durch die Einrichtung von Rollen und damit verbundenen Vergaberechten umgesetzt werden.
30 Dezember 2019
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