
Wie klappt es nun mit der Bonpflicht?
Seit Jahresbeginn sind Händler zur Herausgabe von Kassenbons verpflichtet. Doch was bringt diese neue Gesetzgebung und wie läufts in der Praxis?
„Vier normale, zwei Weltmeister und ein Mohnbrötchen“ ruft der Kunde über den Tresen der Bäckereifiliale, die an einen Supermarkt angebunden ist. Seit Mitte letzten Jahres hat der Kunde endlich auch die Möglichkeit mit Karte zu zahlen. Ein langer und doch wichtiger Schritt für die Bäckerei, die jedoch die Notwendigkeit dessen endlich erkannt hat. Auch hat man seit geraumer Zeit umweltfreundlicher Brötchentüten gefunden. Man ist sich seiner Verantwortung für die Umwelt bewusst und sucht stetig nach Alternativen.
Ambitioniert und in Windeseile packt die Bäckereifachverkäuferin die Brötchen in die Tüte, geht an die Kasse und tippt die Bestellung ein. Sie verschließt die Tüte gekonnt und sagt: „Das macht 3,20 Euro.“ Doch nun passt etwas Komisches. Sie greift zum Tesafilm, reißt einen Streifen ab und greift nach dem Kassenbon. Ehe der Kunde noch sein Veto gegen die Aushändigung des selbigen einlegen kann, klebt dieser auch schon auf der Brötchentüte. Händlerpflicht erfüllt, Kunde verwirrt, Umwelt belastet.
Verwirrung auf allen Seiten
So läuft es also mit der Bonpflicht. Viele Kunden haben überhaupt kein Interesse am ausgedruckten Kassenzettel, sodass sich diese bei den Händlern zu Hauf stapeln. Da kommt schon gut was zusammen an einem Samstag in der kleinen Bäckereifiliale. Da die Bäckerei das schlecht zu entsorgende Thermopapier nicht in Scharen ansammeln will, gab der Chef aus, die Verkäuferinnen sollten diese doch direkt auf die Tüte kleben. Auch eine Möglichkeit das Problem für den Händler zu lösen, wenngleich an dieser Stelle mehrere neue Probleme entstehen. Das Aufkleben kostet Zeit, die aufsummiert dann doch schon ein Faktor werden kann und der Papierbon kostet Geld. Bei mehreren hundert Transaktionen an einem einzigen Vormittag kann das für gut frequentierte Filialen ebenfalls zu einem echten Faktor werden.
Steuerbetrug soll eingedämmt werden
Nun muss also jeder einzelne Verkauf mit entsprechenden Kassenzetteln versehen werden. Doch warum eigentlich? Nun, in erster Linie verspricht sich das Bundesfinanzministerium davon mehr Transparenz im Kampf gegen Steuerbetrug. (vgl. Christoph Manus, 07.01.2020, fr.de) Bis zu zehn Milliarden Euro gingen laut dem hessischen Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) dem Fiskus an dieser Stelle durch die Lappen. Durchaus ein stolzes Sümmchen, das verstehen lässt, warum man diesen Schritt gegangen ist. Einzig die Umsetzung wirkt einmal mehr stolperhaft. Denn Anstatt den Händler ausreichend Zeit einzuräumen, sich auf das neue Gesetz einstellen zu können, überrumpelte man gerade die kleinen Betriebe mit viel zu kurzen Fristen, die viel zu hohen Investitionen gegenüberstehen.
Umweltfaktoren werden wiedermal ignoriert
Prangert man die umwelttechnischen Folgen an, so versteckt man sich seitens der Bundesregierung dann noch gekonnte hinter der technologieneutralen Gestaltung dieser Richtlinie. Schließlich müssten die Händler ja keinen analogen Kassenbon ausstellen. Sie hätten auch die diesen via App oder E-Mail an den Kunden zu senden. Das ist insofern nicht mehr als ein schlechter Scherz, als dass an dieser Stelle ignoriert wird, dass hierfür auch die techninischen Voraussetzungen beim Kunden gegeben sein müssen. Ehe jedoch flächendeckend alle Menschen mit entsprechenden Apps ausgestatten sind, wird man nicht um die Papierbons rumkommen – und das wird mitunter an vielen Stellen noch Jahrzehnte dauern.
16 Januar 2020
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