E-Rechnungspflicht & E-Rechnung im Handwerk mittels DMS

Die E-Rechnungspflicht kommt. Wir werfen parallel einen Blick auf die Vorteile der Nutzung digitaler Rechnungen im Handwerk.

Das Handwerk wird als Branche vermutlich eher selten mit der voranschreitenden Digitalisierung assoziiert. Dennoch beeinflusst die digitale Transformation auch die Prozesse dieses Sektors - u.a. auch durch die E-Rechnungspflicht, welche der Bundesrat nun den Weg geebnet hat.

Blick auf das E-Rechnungsgesetz 

Seit Inkrafttreten des Steuervereinfachungsgesetzes im Jahr 2011 sind elektronische Rechnungen ihren analogen Pendants gleichgestellt. Da in nahezu allen Bereichen der Trend in Richtung digitaler Daten- und Dokumentenverarbeitung geht, trat ab November 2018 auch das sogenannte E-Rechnungsgesetz schrittweise in Kraft, welches eine Rechtsgrundlage für Empfang und Verarbeitung elektronischer Rechnungen durch öffentliche Auftraggeber schafft (1). Gerade für Handwerksbetriebe, welche Aufträge von Behörden & Co. entgegennehmen, ist die E-Rechnung also kein neues Thema.

Siehe auch: E-Rechnungen mit windream validieren und archivieren.

Wachstumsgesetz

Am 22.03.2024 hat der Bundesrat das Wachstumschancengesetz beschlossen. Dadurch wird der Weg auch für eine E-Rechnungspflicht zwischen Unternehmen ab 2025 frei (2). Das Ziel des Wachstumspaketes für Unternehmen lässt sich dem Namen entnehmen. Wachstum - der Name ist Programm. Erreicht werden soll dies vor allem durch Steuerentlastungen sowie und Bürokratieabbau.

Kritisiert wird dabei jedoch unter anderem die nun knapp bemessene Einführungsfrist bis zum kommenden Jahr. Befragte Verbände kritisierten, dass die kurzfristige Einführung in Anbetracht des mit der Umstellung einhergehenden Aufwands für viele Unternehmen kaum, nur schwer bzw. gar nicht umsetzbar sei (2).

Auf was müssen sich Unternehmen einstellen?

Ab dem 01.01.2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Die Pflicht zur Ausstellung wird dann sukzessiv ausgeweitet. Als erstes kommen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000€. Diese Betriebe müssen ab dem 01.01.2027 E-Rechnungen ausstellen. Ein Jahr später müssen dann auch alle anderen Unternehmen E-Rechnungen ausstellen (3).

DMS und Verbreitung der E-Rechnungen

Bereits vor einigen Jahren bevorzugten laut einer Umfrage aus dem Jahr 2017, welche in einem Artikel der Deutschen Handwerks Zeitung aufgegriffen wird, 46% der Unternehmen elektronische Rechnungen beim Versenden. Beim Rechnungsempfang lag der Anteil mit 53% noch etwas höher (4). 

Verwandt: 3 Eigenschaften einer DMS-Software für das Handwerk.

Diese Zahlen lassen sich vermutlich auch mit den Vorteilen der digitalen Variante begründen. Ist ein geeignetes DMS vorhanden, kann nahezu der gesamte Rechnungsprozess automatisiert abgewickelt werden. Dies spart Zeit und Ressourcen. Nichtsdestotrotz ist mit der Umstellung von analogen auf E-Rechnungen immer auch ein entsprechender Aufwand verbunden. Wie reibungslos die Umsetzung der E-Rechnungspflicht in der Praxis verläuft, wird die Zeit zeigen.

Quellen 

  1. "Alles Wissenswerte zum E-Rechnungs-Gesetz", verband-e-rechnung.org, abgerufen: 28.03.2024.
  2. Axel Kannenberg, "Bundesrat stimmt zu: E-Rechnungspflicht für Firmen kommt ab 2025", heise.de, 22.03.2024​
  3. Simone Schlewitz, "Elektronische Rechnung", zdh.de, abgerufen: 28.03.2024.
  4. deutsche-handwerks-zeitung.de, abgerufen: 10.01.2020. 

10 April 2024

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